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Schwangerschaftsvorsorge

Mit Hilfe der Schwangerschaftsvorsorge sollen gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind frühzeitige erkannt und wenn nötig behandelt werden. Die Inhalte der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft sind in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.

Die Schwangerschaftsvorsorge beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft. Die erste Untersuchung und Beratung der Schwangeren sollte möglichst frühzeitig nach Ausbleiben der Periode erfolgen, damit festgestellt werden kann, ob ein normaler Ausgangsbefund oder beispielsweise eine Eileiterschwangerschaft im symptomlosen Intervall vorliegt.

Bei unauffälliger Schwangerschaft ist laut Mutterschaftsrichtlinien bis zur 32. SSW alle 4 Wochen eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen, anschließend bis zum Erreichen des Geburtstermins alle 2  Wochen. Bei Terminüberschreitung erfolgen alle 2 Tage Kontrolluntersuchungen. Alle Untersuchungsbefunde werden in den Mutterpass eingetragen.

Zu Beginn der Schwangerschaft werden die Blutgruppebestimmung mit Rhesus-Faktor und Antikörpersuchtest sowie Untersuchungen auf Lues, HIV, Chlamydien und bei ungeimpften bzw. unbekannten Impfstatus eine Bestimmung des Röteln-Titers durchgeführt. Frühestens nach der 32. SSW, möglichst nah am Geburtstermin  erfolgt die Untersuchung auf Hepatitis B.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt auch die Anamneseerhebung mit Zyklus-, Schwangerschafts-, Geburts-, Krankheits-, Familien- und Sozialanamnese.

Bei jedem Untersuchungstermin werden Körpergewicht, Blutdruck, Urin und die Herztätigkeit des Kindes überprüft.

Bei einer regulär verlaufenden Schwangerschaft werden in Deutschland drei Ultraschalluntersuchungen (in den SSW 9-12, 19-22 und 29-32) von den Krankenkassen gezahlt.

Um einen eventuellen Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig  zu erkennen, wird gegen Ende des 2. bzw. Anfang des 3. Trimenons ein Glucose-Test durchgeführt.